Mit sofortiger Wirkung können gemäß ergänzender Vereinbarung zur Arbeitszeitregelung jährlich zwei Arbeitstage als bezahlte Freistellung im Krankheitsfall ohne Krankenschein in Anspruch genommen werden. Suhl, 07.Mai 2019 Heimbach Geschäftsführer
Ergänzung Fehlzeiten zur Vereinbarung 09.05.2005Vereinbarung Arbeitszeit vom 09.05.2005