1. Ab sofort ist in den neu erstellten Verträgen/Aufträgen der Laurat GmbH die Skontierung nicht mehr aufzunehmen.
2. Freiwillig angebotene Skonto auf der Rechnung oder in der Vertragsverhandlung vom AN vorgeschlagen, wird von Laurat angenommen bzw. ist als Nachlass zu verhandeln (Reduzierung der Auftragssumme).
3. Die angegebene Zahlungsfrist beginnt mit dem Posteingang beim Auftraggeber. Nach AGB der Laurat beträgt die Zahlungsfrist bei Abschlagsrechnung 21 Kalendertage und 30 Kalendertage bei Schlussrechnung. In Anbetracht der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage wird intern eine maximale Zahlungsfrist von 14 Kalendertagen festgelegt. Vorherige Zahlungen sind möglich, da ein Zinsnachteil zur Zeit nicht entstehen kann.
4. Ab sofort entfällt der Sicherheitseinbehalt (Bürgschaft/Geldeinbehalt) bei Bauaufträgen bis 250.000 € netto auf der Grundlage der VOB/A § 9 c. Die AGB verbleiben und der Auftrag wurde angepasst. Die Gewährleistung gemäß VOB bleibt davon unberührt.
Suhl, 27.11.2018 Geschäftsleitung der Laurat GmbH