1. Unsere Berufsgenossenschaft kann in Anspruch genommen werden, wenn:
a) kein fahrlässiges oder vorsätzlich falsches Handeln vorliegt;
b) für betriebsärztliche Untersuchungen ein Protokoll vorliegt;
c) für extern Beschäftige mit Schaden eine Unterweisung erfolgt ist;
d) die tägliche Ruhezeit von 11 Stunden nicht unterschritten worden ist;
e) ein Hilfsmittelschaden vorliegt (Brille, Hörgerät,…);
f) bei Wegeunfällen zwischen Wohn- und Geschäftssitz;
g) nicht bei Unfällen auf der Toilette und
h) notwendige Schutzkleidung genutzt wurde.
Suhl, 26.03.2019 EBE /HEI