1. Unsere Berufsgenossenschaft kann in Anspruch genommen werden, wenn:

a) kein fahrlässiges oder vorsätzlich falsches Handeln vorliegt;

b) für betriebsärztliche Untersuchungen ein Protokoll vorliegt;

c) für extern Beschäftige mit Schaden eine Unterweisung erfolgt ist;

d) die tägliche Ruhezeit von 11 Stunden nicht unterschritten worden ist;

e) ein Hilfsmittelschaden vorliegt (Brille, Hörgerät,…);

f) bei Wegeunfällen zwischen Wohn- und Geschäftssitz;

g) nicht bei Unfällen auf der Toilette und

h) notwendige Schutzkleidung genutzt wurde.

Suhl, 26.03.2019 EBE /HEI