Liebe Kolleginnen und Kollegen,

auch in der Urlaubszeit sind die pandemiekonformen Regeln konsequent einzuhalten.

Urlaubszeit & Quarantäneregelungen

Aufgrund der aktuellen Urlaubszeit kann es in touristischen Gebieten zu Infektionsherden kommen.

Beschäftigte, die in ein deutschlandweites, europaweites oder weltweites Risikogebiet reisen, müssen nach Ihrer Rückkehr für 14 Tage der Arbeitsstätte fernbleiben. Dies gilt auch, wenn das bereiste Gebiet rückwirkend zum Hotspot/Risikogebiet ernannt wird.


Wichtig: Ein Anspruch auf Verdienstausfall bei Quarantäne ohne Homeoffice besteht nur dann, wenn ein behördlicher Bescheid über die Anordnung von Quarantäne vorliegt. Nach dem Infektionsschutzgesetz ist eine Verdienstausfallentschädigung nur dann möglich, wenn die Quarantäne unvermeidbar gewesen wäre.

Gemeinsame Nutzung von Büroräumen

Im Sinne der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist es mit zunehmender Entspannung des Infektionsgeschehens umso wichtiger, die zentralen Verhaltens- und Umgangsregelungen zur pandemiekonformen Arbeitsorganisation zu beachten. Dazu zählt unter anderem das Einhalten des Mindestabstandes von 1,50 m sowie das regelmäßige Händewaschen.

Unterweisung zu Hygieneverhalten und Unterweisung von Ersthelfern

Da Ersthelfer im Ernstfall zusätzlich geschützt werden müssen, erfolgt die Verteilung der persönlichen Corona-Schutzausrüstung (z. B. Einmalhandschuhe, Kittel, FFP2-Maske) für Ersthelfer.

Dienstreisen und Kontakte mit Mietern und Firmen

Digitale und telefonische Kontaktmöglichkeiten sind grundsätzlich Vor-Ort-Terminen vorzuziehen, soweit das Beratungsziel damit erreicht werden kann.

Zugehörige zu einer Risikogruppe entscheiden nach eigenem Ermessen über die Zumutbarkeit mit Mietern und Auftragnehmern.

Spontanbesuche sind zu unterlassen. Durch Terminvereinbarung ist die Zutrittserlaubnis bei Mietern, sowie das Ausschließen von Kontakten zu SARS-CoV-2-Infizierten und -kontaktpersonen sicherzustellen

Geltende Hygienebedingungen der AOK PLUS sowie der Mieter und Auftragnehmer sind einzuhalten, sowie der Mindestabstand zu wahren.

Zur Verfügung gestellte Hygieneausstattung und persönliche Schutzausrüstung sind bei jedem Termin zu nutzen und im Anschluss zu reinigen, bzw. zu entsorgen.

Persönliche Mieter- und Auftragnehmer- Daten sind nachvollziehbar zu erfassen (z.B. Kontaktdaten und Zeitpunkt im Outlook Kalender).

Registrierung der Besucher

Erfassung aller Besucher am Empfang mit Papier und Stift (Datenschutz beachten) in Verantwortung aller.

Besucher für Besprechungen /Tätigkeiten in der Laurat GmbH müssen Mundschutz tragen und auf Abstand im Besprechungsraum sitzen, nachfolgende Desinfektion durch die Teilnehmer (Material bereitstellen) ist sicherzustellen.

Bleibt gesund und alles Gute.

Geschäftsführung                                Betriebsrat

Christian Heimbach                             Desiree Eberhardt Sigrun Truckenbrodt