Corona-Schutzimpfung – Zusätzliche Zeitgutschrift (1h)

Alle Mitarbeiter/innen, welche die Möglichkeit von Corona-Schutzimpfungen in Impfzentren, beim Hausarzt oder anderen Einrichtungen nutzen, erhalten jeweils eine Gutschrift von einer Stunde. Diese Stunde kann rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 abgerechnet werden.

 Um die Zeitgutschrift zu erhalten, senden Sie bitte eine Mail mit Datum der Impfung an mich. 

Ausgenommen von dieser Regelung sind geplante, betriebliche Impfungen in den Räumlichkeiten der AOK PLUS. Diese gelten als Arbeitszeit. 

CHRISTIAN HEIMBACH

Geschäftsführer| Dipl.-Ing. Arch.