Bei jedweder Verletzung von Mitarbeitern, die während der Arbeitszeit im Unternehmen entstanden ist, sollte ein zeitnaher Vermerk im Sani -Buch beim Ersthelfer durch die /den Betroffene /-n erfolgen. Dies ist zum Zwecke der Dokumentation für die Berufsgenossenschaft notwendig.

SIBA /GF 19.03.2019