Jede/r Mitarbeiter/in der Laurat GmbH ist verpflichtet, von ihr/ihm persönlich festgestellte oder an sie/ihn in jedweder Form herangetragene Schäden im RELion als Schadensmeldung zu erfassen.
Diese Meldung erhält zentral der Geschäftsführer. Er legt im RELion die/den Mitarbeiter/in fest, welche/r den Schaden zu beseitigen hat.
Dieser wird per Outlook über die Beauftragung informiert. Der Schaden ist schnellst möglich entsprechend unter Beachtung der Vergaberichtlinien (Blog), mietvertraglicher Regelungen (Mietverträge EG/Postbuch), der Besonderheiten eines Versicherungsschadens (Frau Gläser AOK) und der Abläufe im RELion (Auftrag) eigenverantwortlich zu beseitigen. Eine Kontrolle zum Stand der Schadensbearbeitung erfolgt regelmäßig durch das Controlling und wird in der Teambesprechung ausgewertet.
Suhl, den 16.04.2019 Christian Heimbach GF