Hallo,

aufgrund der sich aktuell verschärfenden Corona-Situation gibt es Neuregelungen aus dem Infektionsschutzgesetz und der sächsischen Corona-Notfallverordnung. Die Thüringer-Verordnung wird für morgen erwartet – unseren Informationen zufolge, wird sie sich an der sächsischen orientieren.

Folgendes gilt:

·         3G am Arbeitsplatz ab 24.11.2021

·         So kommen Sie zu Ihrem Test.

·         Zutritt für Kunden zu Filialen ab 29.11. neu geregelt

·         Bitte, sofern möglich, von zuhause aus arbeiten.

 3G am Arbeitsplatz

Ab 24. November 2021 gilt deutschlandweit 3G am Arbeitsplatz. Das heißt, dass Sie nur noch mit einem Nachweis über ihren Status zu Genesen, Geimpft oder negativ Getestet an Ihren Arbeitsplatz dürfen.

  1. Der Einlass erfolgt ab 24.11.21 nur über den vorderen Eingang des Containers.
  2. Bitte beachten Sie die Hinweise vor Ort und die Beschränkungen beim Einlass.
  3. Haben Sie Ihren Nachweis bitte immer bei sich.
  4. Es werden gültige Tests von offiziellen Teststellen akzeptiert. Ein Testnachweis vom Vorabend ist ausreichend.
  5. Nach aktueller Gesetzeslage ist in der Laurat GmbH auch ein vom Geschäftsführer persönlich bei Dienstantritt durchgeführter Schnelltest gültig.
  6. Nutzen Sie, wo dienstlich möglich, bevorzugt das Arbeiten von zuhause aus.

So kommen Sie zu Ihrem Test.

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich wieder kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Aktuell hat jeder Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Antigen-Schnelltest (PoC-Test) pro Woche – und dies gilt unabhängig vom Impf- oder Genesenen – Status.

Auch für vollständig geimpfte und genesene Personen empfehlen wir ein regelmäßiges Testen. Hierzu können Sie die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Schnelltests nutzen.

Zutritt für Mieter, Geschäftspartner und Dienstleister in den Container ab 29.11. neu geregelt

Ab 29.11. sollen nur noch o. a. Personen, die genesen oder geimpft (2G) sind, unseren Container besuchen können. Für Ungeimpfte erfolgt der Zutritt nur nach vorheriger Terminvereinbarung und mit dem Vorlegen eines tagesaktuellen Negativtests.

Bitte, sofern möglich, von zuhause aus arbeiten.

Sofern es nicht zwingend erforderlich ist, arbeiten Sie bitte im Homeoffice. 

Betriebsbedingte Kontakte und die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen müssen auf das notwendige Minimum reduziert bleiben. Die Büroarbeit darf nur in Ausnahmefällen durchgeführt werden.

Bitte geben Sie auf sich acht und gehen Sie umsichtig mit sich und Ihren Kolleg:innen um.

Suhl, 24.11.2021 HEI