Hallo,

mit der Pflicht zur Umsetzung der gesetzlichen 3G-Regelungen gehen einige Unannehmlichkeiten einher – obendrauf zur ohnehin schon vielseitig fordernden Pandemie-Situation. Und dabei ist es umso wichtiger, die Gesundheit nicht aus dem Blick zu verlieren. Neben wichtigen arbeitsorganisatorischen Hinweisen haben wir heute auch Tipps zum Umgang damit für Sie:

·         Mentale Gesundheit betrifft uns alle

·         Möglichkeiten der Absicherung von Betreuung

·         Arbeitszeitregelung bis 31. März 2022 verlängert 

·         Zeitgutschrift Corona-Schutzimpfung

Mentale Gesundheit betrifft uns alle

Erneut stellt die Corona-Pandemie uns alle vor zusätzliche Herausforderungen und zehrt an unseren Kräften. Neben einer erhöhten Beanspruchung durch die aktuellen Arbeitsaufgaben fordern ständig neue Regelungen zur Pandemie uns viel Flexibilität ab. Begleitende Emotionen wie Frust oder Sorgen, z. B. zur Gesundheit der eigenen Familie, erschweren es, positiv zu bleiben. Doch genau diese Prise Optimismus kann helfen, mental gesund durch diese anspruchsvolle Zeit zu kommen. Nutzen Sie daher gerne die folgenden Unterstützungsmöglichkeiten:

Wenn sich die Stimmungslage verschlechtert oder die mentale Gesundheit leidet (z. B. ein unaufhaltsames „Gedankenkarussell“)

Die folgende Übungen der „Mindance-App“ können Ihnen helfen, das Gedankenkarussell zu stoppen und wieder das Positive zu sehen:

§  Kategorie besser schlafen > Übung „Loslassen“

§  Kategorie Arbeitsalltag > Übung „Frustration“ und „Wochenende“

§  Kategorie Mental gesund in unruhigen Zeiten > Selbstfürsorge > Übung „Positive Gefühlsverankerung“

Möglichkeiten der Absicherung von Betreuung

Die folgenden angebotenen Möglichkeiten zur Entlastung und Absicherung der Betreuung gelten weiterhin:

§  Der Gesetzgeber hat die Kind-krank-Tage um 10 Tage je Elternteil erhöht. Damit gelten insgesamt für das Jahr 30 Kind-Krank-Tage je Elternteil, für Alleinerziehende sind es 60 Tage für 2021. Der Anspruch besteht nach der Gesetzesbegründung unabhängig davon, ob die geschuldete Arbeitsleistung nicht auch grundsätzlich im Homeoffice erbracht werden kann.

Arbeitszeitregelung bis 31. März 2022 verlängert 

Auf Grund der Gesamtsituation wurde die Öffnung des Gleitzeitkontos auf 60 Stunden bis zum 31. März 2022 für alle Mitarbeitenden verlängert.

Zeitgutschrift Corona-Schutzimpfung

Aktuell lassen sich viele Bürger:innen die sogenannte „Booster“-Impfung gegen das Corona-Virus geben/verabreichen.

Weiterhin gilt, für jede Corona-Schutzimpfung, also auch gegebenenfalls für eine dritte Impfung, kann jeweils eine Stunde Zeitgutschrift in Anspruch genommen werden. 

Suhl, 15.12.2021 HEI