Sämtliche zu entsorgende Papierdokumente mit Datenschutzrelevanz (Entwürfe, Briefumschläge, Ausdrucke, Abrechnungen, Rechnungen, …) sind ab sofort keinesfalls in den Papierkorb abzulegen, sondern immer zu schreddern oder in die neu aufgestellte und verschlossene Datenschutztonne im Erdgeschoß zu entsorgen. Das Papier muss vorher metall- und kunststofffrei sein. In der Abfalltonne aufgefundene Dokumente werden rückverfolgt und bewirken disziplinarische Maßnahmen.
EBE /HEI 14.05.2018