Die Inanspruchnahme von Gleitzeit während der Kernarbeitszeit MO -DO 08.00 -16.00 Uhr FR 08.00 -13.30 Uhr ist über die Zeitverwaltung der Laurat GmbH zu beantragen.
Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn bis zum Antritt keine Ablehnung durch den Genehmigenden erfolgt.
Suhl, 12.04.2019 Christian Heimbach Geschäftsführer