Bei Dienstreisen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Laurat GmbH gilt das o.a. Gesetz. Es ist anzuwenden in Fragen von Ort und Zeitpunkt Dienstbeginn bzw. -ende, Spesenabrechnung und Reisezeit. Bei Fragen steht Frau Truckenbrodt zur Verfügung.
Suhl, 01.06.2017 HEI
Saechsisches-Reisekostengesetz