1. Die Mieten müssen zum 3. /5. Werktag des Monats auf dem Konto der Laurat GmbH eingehen.
2. Die offenen Posten sind am 6. des Folgemonats festzustellen.
3. Die Schuldner werden mit Schreiben am Folgetag aufgefordert, Zahlung innerhalb von 5 Tagen zu leisten.
4. Mahngebühren werden gemäß Mietvertrag erhoben (aber werden nicht verfolgt).
5. Die offenen Posten der gemahnten Schuldner sind am 15. des Monats festzustellen.
6. Eine Abwägung zu Gespräch, Ratenzahlung, Duldung oder Mahnbescheid ist durchzuführen.
7. Mahnbescheide sind online zu erstellen bis 17. des Monats.
8. Die Widersprüche der Schuldner müssen innerhalb von 14 Tagen eingehen.
9. Ohne Widerspruch ist ein Vollstreckungsbescheid innerhalb von 14 Tagen zu erstellen.
10. Die Einsprüche der Schuldner müssen innerhalb von 14 Tagen eingehen.
11. Ohne Einspruch ist die Zwangsvollstreckung über einen Gerichtsvollzieher zu veranlassen.
12. Bei Einspruch ist der Klageweg mit einem Rechtsanwalt zu beschreiten.
13. Der Rechtsanwalt veranlasst auch die fristlose Kündigung bei zwei ausstehenden Kaltmieten.

WAC/HEI 28.02.2019