1. Rechnungen der Laurat GmbH sind zum 1. des Monats zu erstellen.
2. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.
3. Die offenen Posten sind am 6. des Folgemonats festzustellen.
4. Die Schuldner werden mit Schreiben am Folgetag aufgefordert, Zahlung innerhalb von 5 Tagen zu leisten
einschließlich einer Mahngebühr von 10 € (Gebühren werden nicht verfolgt).
5. Die offenen Posten der gemahnten Schuldner sind am 15. des Monats festzustellen.
6. Zu den Feststellungen werden Mahnbescheide online erstellt bis 17. des Monats.
7. Die Widersprüche der Schuldner müssen innerhalb von 14 Tagen eingehen.
8. Ohne Widerspruch ist ein Vollstreckungsbescheid innerhalb von 14 Tagen zu erstellen.
9. Die Einsprüche der Schuldner müssen innerhalb von 14 Tagen eingehen.
10. Ohne Einspruch ist die Zwangsvollstreckung über einen Gerichtsvollzieher zu veranlassen.
11. Bei Einspruch ist der Klageweg mit einem Rechtsanwalt zu beschreiten.
WEB / KÜH / HEI 16.01.2019