Hallo,
um die Kontrollen in den Objekten der AOK PLUS zu vereinfachen, können alle Fremdfirmen beigefügte Eigenerklärung nutzen.
Die Laurat GmbH verteilt die Erklärungen an die jeweiligen Verantwortlichen der AOK PLUS. Diese stellen die Weitergabe an den Kontrolldienst sicher.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Umsetzung der 3G-Zugangsregelungen entsprechend §28b des Infektionsschutzgesetzes wird in Gebäuden der AOK PLUS durch Wachdienstleister bzw. benannte Mitarbeiter der AOK PLUS sichergestellt.
Um Ihren Mitarbeitern als auch den Kontrollpersonen die Kontrolle der Zugangsregelungen so einfach wie möglich zu gestalten, bitten wir Sie um Erstellung, Gegenzeichnung und Übersendung einer Eigenerklärung zur Umsetzung der 3G-Zugangsregeln.
Mithilfe dieser Eigenerklärung dokumentieren Sie, dass Sie Ihrer Unterpflicht zur Kontrolle der 3G-Zugangsregeln nachgekommen sind und nur Personen in die Objekte der AOK PLUS entsenden, die den 3G-Zugangsregelungen entsprechen.
Die betreffenden Mitarbeiter führen die Eigenerklärung mit sich und können diese bei Kontrollen vorlegen.
Suhl, 26.11.2021 HEI